
Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, personenbezogene Daten rechtssicher zu verarbeiten. Besonders in Personalabteilungen ist der Umgang mit Daten von Mitarbeitern, Ehemaligen und Bewerbern Teil der täglichen Arbeit.
Wie die datenschutzrechtlichen Grundlagen speziell für die Personalarbeit umgesetzt werden können, erläuterte UVR-Fachanwalt für Arbeitsrecht Hakan Cetin am 6. Mai 2025 im Online-Seminar "DSGVO im Arbeitsrecht".
Anhand von Beispielen aus der Praxis, in denen Millionenbußgelder verhängt wurden, erläuterte Rechtsanwalt Cetin anschaulich , welche Fehler es zu vermeiden gilt. Darüber hinaus erhielten die Teilnehmenden einen Überblick über die Grundsätze der DSGVO, die beim Umgang mit Daten beachtet werden müssen. Hierbei lag auch ein Augenmerk auf dem Unterschied zwischen Datenschutz und Datensicherheit.
Anschließend zeigte der Referent mit Hilfe von Mustern auf, wie weitere Anforderungen der DSGVO umgesetzt werden können.
Bei Interesse können Sie als UVR-Mitglied die Präsentation und Muster per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com anfordern.