Online-Seminar "Das Hinweisgeberschutzgesetz" am 19. Juni 2023


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Das Hinweisgeberschutzgesetz wird am 2. Juli 2023 in Kraft treten. Arbeitgeber mit mehr als 250 Beschäftigten sind dann dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Für kleinere Unternehmen mit mehr als 50 und bis zu 249 Mitarbeitern besteht diese Pflicht erst ab dem 17. Dezember 2023.

Wie die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes umgesetzt werden können, erläuterte UVR-Fachanwalt für Arbeitsrecht Hakan Cetin am 19. Juni 2023 im Online-Seminar "Das Hinweisgeberschutzgesetz".

Den Teilnehmern wurde zunächst erklärt, was das Verbot von Repressalien für Hinweisgeber in der Praxis bedeutet und wie es sich auf mögliche arbeitsrechtliche Klageverfahren auswirken kann. Anhand von Beispielen aus der Praxis, in denen behördliche Verfahren und Bußgelder verhindert werden konnten, wurden auch Vorteile für Unternehmen dargestellt.

Sodann erklärte Rechtsanwalt Cetin, welche Anforderungen bei der Einrichtung einer internen Meldestelle erfüllt werden müssen. Bei der Erläuterung des gesetzlich vorgesehenen Verfahrensablaufs nach einer Meldung wurde auch der Umgang mit anonymen Meldungen besprochen.

Abschließend wies der Referent auf datenschutzrechtliche Besonderheiten bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz hin.

Bei Interesse können Sie als UVR-Mitglied die Präsentation per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com anfordern.