Online-Seminar "Update Arbeitsrecht 2023"


post-01

Wie lassen sich die neuen Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts zur Zeiterfassung umsetzen? Das war eine der Fragen, auf die UVR-Fachanwalt für Arbeitsrecht Hakan Cetin am 9. Februar 2023 eine Antwort gab in dem Online-Kompaktseminar "Update Arbeitsrecht 2023".

Daneben wurde erläutert, welche Spielräume bei der Pflicht zur Zeiterfassung noch genutzt werden können. Bis zur Regelung durch den Gesetzgeber müssen die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts eingehalten werden.

Rechtsanwalt Cetin erklärte weiter, wie die seit dem 1. Januar 2023 geltenden Regelungen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aussehen. Hierbei berichteten einige Teilnehmer von ihren ersten Praxiserfahrungen.

Sodann wies er auf einige aktuelle Urteile aus der Arbeitsgerichtsbarkeit hin, die Personalfachleute und Geschäftsführer kennen sollten. Dazu gehören BAG-Urteile zum Verfall von Urlaub und zum Kündigungsschutz.

Bei Interesse können UVR-Mitglieder die Präsentation des Referenten per E-Mail bei Frau Juliane Zurhorst unter office@unternehmensverband.com anfordern.