Einen Überblick über die bevorstehenden Änderungen durch die europäische Entgelttransparenzrichtlinie verschaffte UVR-Syndikusrechtsanwältin Laura Capozzi den Teilnehmern des Online-Seminars „Entgelttransparenzgesetz 2026“ am 2. Juni 2026.
Zunächst informierte die Referentin über den aktuellen Stand der nationalen Umsetzung und erläuterte die wesentlichen Neuerungen im Zusammenspiel mit dem bestehenden Entgelttransparenzgesetz. Dabei stellte sie insbesondere den Systemwechsel vom statistischen Median hin zum durchschnittlichen Entgelt als künftige Vergleichsmetrik sowie die neuen Kriterien zur Bestimmung gleicher und gleichwertiger Arbeit vor.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Transparenzpflichten vor und während des Arbeitsverhältnisses. Hierzu gehören insbesondere die künftigen Informationspflichten gegenüber Bewerbern, die erweiterten Auskunftsansprüche von Beschäftigten sowie die Offenlegung von Entgeltkriterien und Entgeltstrukturen.
Darüber hinaus erläuterte Laura Capozzi die künftig geltenden Berichtspflichten, die Voraussetzungen für gemeinsame Entgeltbewertungen sowie die vorgesehenen Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Vorgaben.
Abschließend zeigte die Referentin auf, welche konkreten Maßnahmen Unternehmen ergreifen können, um sich auf die Umsetzung der Richtlinie einzustellen. Hierzu zählen insbesondere die Analyse bestehender Vergütungssysteme, die Überprüfung von Stellenprofilen und Eingruppierungen sowie die Schaffung transparenter und geschlechtsneutraler Entgeltstrukturen.
Bei Interesse können Sie als UVR-Mitglied die Präsentation bei Leyla Koc oder Juliane Zurhorst unter office@unternehmensverband.com anfordern.