A44-Lückenschluss lässt weiter auf sich warten


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Zum zweiten Mal innerhalb weniger Monate kamen Vertreter*innen von regionaler Wirtschaft, Bauherr und Politik an der Angerbachtalbrücke zusammen, um auf die Dringlichkeit des Lückenschlusses der A44 zwischen Heiligenhaus und Ratingen hinzuweisen.

IHK Düsseldorf, UVR und der Verein Schlüsselregion e.V. hatten Unternehmer*innen und Vertreter aus der Landespolitik sowie von Bundesverkehrsministerium und Projektmanagementgesellschaft DEGES eingeladen, um den aktuellen Projektstand zu erörtern und ein Signal zu senden, wie dringlich die Region den Lückenschluss herbeisehnt.

Nach rund vierzig Jahren Planung war 2010 mit dem Bau der etwa zehn Kilometer langen Strecke zwischen Velbert und Ratingen-Ost begonnen worden. Damals wurde mit einer Fertigstellung der gesamten Streck spätestens im Jahr 2016 gerechnet. Bisher ist aber nur die Strecke zwischen Velbert und Heiligenhaus befahrbar – auch sie konnte erst 2018 eröffnet werden. Was derzeit noch fehlt, ist die Baugenehmigung für die Reststrecke westlich der Angerbachtalbrücke, die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden muss.

IHK-Vizepräsidentin Desirée Bleckmann, UVR-Vorstandsvorsitzender Olaf Tünkers und Schlüsselregion-Vorsitzender Ulrich Hülsbeck erläuterten die Nöte der Unternehmen im Kreis Mettmann wegen der fehlenden Autobahnverbindung. Auch Sandra Jachmann, Geschäftsführerin der Erich Jachmann Spedition, sowie Ian Hume, Logistikleiter der Messe Düsseldorf, zeigten anhand von Beispielen, welche Ressourcen wegen des fehlenden Lückenschlusses derzeit noch vergeudet werden.

Auch die Mitglieder des Landtags Elisabeth Müller-Witt (SPD), Dirk Wedel (FDP) sowie - über Videobotschaften - Dr. Jan Heinisch (CDU) und Ina Besche-Krastl (Bündnis 90/GRÜNE) erklärten, warum sie die Fertigstellung der Trasse für so dringend notwendig halten.

Erhard Zangl aus der Abteilung Bundesfernstraßen des Bundesverkehrsministeriums erläuterte, dass das neue Planungsbeschleunigungsgesetz kaum Auswirkungen auf den Lückenschluss habe, bei möglichen Klagen jedoch direkt das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte Instanz zuständig sei. Dr. Udo Pasderski, Bereichsleiter der DEGES in NRW, erläuterte den zu erwartenden Zeitrahmen. Die reine Bauzeit setzte er - wenn alles optimal laufe - mit etwa dreieinhalb Jahren an. Voraussetzung sei aber die vollziehbare Baugenehmigung, erst dann könne die Ausschreibung erfolgen, die ebenfalls mindestens ein halbes Jahr an Zeit benötige.

v.l.: Tina Schmidt (IHK), Erhard Zangl, Dr. Udo Pasderski (Foto: UVR)