Kompaktseminar "Die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie"


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Zum 01.08.2022 muss die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist dies "auf den letzten Drücker" gemacht worden, entsprechend kurzfristig hatte der UVR ein Kompaktseminar angesetzt. Bei der Präsenzveranstaltung "Die Umsetzung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie" am 28. Juli 2022 informierten die UVR-Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Axel Mauersberger und Hakan Cetin die Teilnehmer*innen über die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Personalarbeit.

In den Räumen des Mercure Hotels Düsseldorf Ratingen "An der Pönt" erläuterten die Referenten, was sich ab August 2022 ändert und welche Informationen man neuen Arbeitnehmer*innen schriftlich zur Verfügung stellen muss. Gleichzeitig erklärten die beiden Fachanwälte auch, welche Rechte die Mitarbeiter*innen haben, die schon länger im Unternehmen tätig sind - und innerhalb welcher Fristen ein Arbeitgeber die gewünschten Informationen zur Verfügung stellen muss.

Um die Personalarbeit diesbezüglich effizienter zu machen und bestehende Muster-Arbeitsverträge möglichst nicht zu ändern, empfehlen die beiden Referenten, die Informationen nach dem Nachweisgesetz in einer separaten Unterlage schriftlich zur Verfügung zu stellen. Dafür wurde ein Muster entwickelt, das möglichst alle Fälle abdeckt und einfach zu verwenden ist. Den UVR-Mitgliedsunternehmen wird dieses Muster kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Auch die Präsentation des Seminars können die Mitarbeitenden der UVR-Mitgliedsunternehmen kostenfrei anfordern bei Juliane Zurhorst office@unternehmensverband.com .