Online-Seminar "Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Steueränderungen 2023"


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Auch 2022 widmete sich das letzte UVR-Seminar des Jahres dem Thema Steuerrecht. Diplom-Betriebswirt und Steuerberater Klaus Walter und Diplom-Kaufmann und Steuerberater Dr. Felix Todesco, Partner der Kanzlei TW Todesco-Walter aus Ratingen, informierten in ihrem Online-Seminar die Unternehmer*innen sehr ausführlich und kompetent über die aktuelle BFH-Rechtsprechung und die Steueränderungen 2023.

Zunächst gaben die beiden Referenten eine aktuelle Übersicht über die Corona-Maßnahmen mit den bisher ausgezahlten Hilfen sowie die Änderungen und Verbesserungen im Rahmen des Vierten Corona-Hilfegesetzes. Bei der Grundsteuerreform gibt es eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023. Das Inflationsausgleichsgesetz bringt den Arbeitnehmer/innen unter anderem erhöhte Grundfreibeträge, Familien profitieren von einem höheren Kindergeld bzw. erhöhtem Kinderfreibetrag. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 € ist auch in Teilbeträgen seit November bis Ende Dezember 2024 möglich, dabei handelt es sich aber um eine zusätzliche Zahlung.

Im Hinblick auf die geplante Steuergesetzgebung, die noch verabschiedet werden muss, sind Änderungen bei den Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen, Verbesserungen bei der Arbeitszimmerregelung, der Abschreibung von Gebäuden aufgrund einer neuen Berechnungsmethode für die AfA-Bemessungsgrundlage bei Immobilien und ein möglicher Verlustausgleich bei Kapitalerträgen bei Ehegatten zu erwarten.

Aus dem Bereich aktuelle Rechtsprechung führten Herr Walter und Herr Dr. Todesco Beispiele auf wie den Erhalt des Erbschaftssteuerrechtlichen Freibetrags unter bestimmten Voraussetzungen, die Absetzbarkeit von Berufskleidung, privater Kleidung sowie Kleidung mit Firmenlogo und die Voraussetzungen von steuerlichen Ermäßigungen von Handwerkerdienstleistungen bei Gesellschaftern einer GmbH.

Außerdem wiesen die beiden beispielsweise auf die Verlängerung der reduzierten Umsatzsteuer bei Speisen hin, den vorübergehenden verminderten Steuersatz auf Gaslieferungen, die Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags und die Absetzbarkeit von Bewirtungsaufwendungen.

Bei Interesse können Sie als Mitglied im UVR die Präsentation der beiden Referenten bei Juliane Zurhorst unter office@unternehmensverband.com per Mail anfordern.