Online-Seminar "Alles BEM oder was?"

Online-Seminar
"Alles BEM oder was?"

Mittwoch, 25. August 2021, 09:30 Uhr bis ca. 11:00 Uhr

Arbeitgeber müssen sämtlichen Beschäftigten, also auch solchen ohne Behinderung, bei länger als sechswöchiger ununterbrochener oder wiederholter Erkrankung die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 SGB IX).

Ziel ist zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Diese Vorschrift hat nicht nur Ordnungscharakter; ein durchgeführtes BEM kann für die Rechtmäßigkeit einer personenbedingten Kündigung entscheidend sein.

Wie aber ist das BEM durchzuführen?
Das Gesetz gibt hierauf keine befriedigende Antwort.

Einen Überblick über die Möglichkeiten der Durchführung eines BEM erhalten Sie in unserem Seminar.

Zielgruppe des Seminars:
Mitarbeiter im Personalmanagement, Fach- und Führungskräfte, Geschäftsführer.

Alle angemeldeten Teilnehmer/innen erhalten von uns rechtzeitig vor der Sitzung die für die Teilnahme erforderlichen Informationen und Zugangsdaten per E-Mail.

Bitte melden Sie sich möglichst bis zum 16. August 2021 an.